Dass dopende Sportler gesperrt bzw unter bestimmten Umständen auch strafrechtlich verfolgt werden können, ist bekannt. Unter welchen Voraussetzungen Doping aber auch für Sportfunktionäre strafbar sein kann bzw sonstige zivil- oder berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist weniger bekannt.
Mag. Georg Brandstetter und Dr. Clemens Grünzweig haben auf Einladung des ASKÖ-Wien zu diesem Thema, aber auch zu grundsätzlichen Fragen des aktuellen Doping-Rechts am 25.01.2011 vorgetragen.
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