„Doping im Verein – für Funktionäre strafbar?”

Dass dopende Sportler gesperrt bzw unter bestimmten Umständen auch strafrechtlich verfolgt werden können, ist bekannt. Unter welchen Voraussetzungen Doping aber auch für Sportfunktionäre strafbar sein kann bzw sonstige zivil- oder berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist weniger bekannt. 

Mag. Georg Brandstetter und Dr. Clemens Grünzweig haben auf Einladung des ASKÖ-Wien zu diesem Thema, aber auch zu grundsätzlichen Fragen des aktuellen Doping-Rechts am 25.01.2011 vorgetragen.