Die Treuhandschaft
Zur Erklärung: Bei einem Bargeschäft kann man Ware gegen Bezahlung des Kaufpreises sofort entgegennehmen. Bei Liegenschaftstransaktionen geht dies nicht so rasch. Für die Übertragung einer Liegenschaft ist nämlich neben der Übergabe die Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Diese ist erst möglich, wenn diverse Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel die behördliche Genehmigung oder Erklärungen von Pfandgläubigern vorliegen.
Zur Absicherung der wechselseitigen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer bietet sich daher der Rechtsanwalt als Treuhänder an. Er nimmt den Kaufpreis entgegen, zahlt ihn aber erst dann aus, wenn einerseits die Rechte des Verkäufers, aber auch andererseits die Rechte des Erwerbers gesichert sind.
Vertragliche Treuhandschaften werden nach dem Statut des elektronischen anwaltlichen Treuhandbuches
der Rechtsanwaltskammer Wien abgewickelt. Diese Abwicklungsform bedeutet einen besonderen Versicherungsschutz für Vertrauensschäden bis zu EUR 7,267.283,– für die Treugeber und ist mit keinen Mehrkosten verbunden. Solche Treuhandschaften muß der Treuhänder (Rechtsanwalt) der Rechtsanwaltskammer Wien melden. Die Treuhandschaft wird dann in das sogenannte Treuhandbuch eingetragen; darüber wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt.
Die Treugeber haben auch die Möglichkeit, dem Treuhänder die Bekanntgabe von Daten zu untersagen.
Dann liegt eine anonymisierte Treuhandschaft vor. Die Meldung der Treuhandschaft beschränkt sich in diesem Fall auf die bloße Bekanntgabe der Übernahme und die gleichzeitige Angabe der fortlaufenden Nummer des Treuhandverzeichnisses des Treuhänders. Die Abwicklung erfolgt jedoch ohne den erwähnten besonderen Versicherungsschutz. |