Home
Philosophie
Moderne Rechtsberatung
Beratungsschwerpunkte
Team
Treuhandschaft
News
Offene Stellen
Kontakt

Impressum

  News  

Interbankmarktstärkungsgesetz (23.12.2008)

Das Gesetz trifft Vorsorge gegen die internationale Finanzkrise, indem einerseits nachteiligen Auswirkungen auf Finanzunternehmen entgegengetreten wird und andererseits Maßnahmen getroffen werden, die das Vertrauen von Kunden und Gläubigern in die Finanzunternehmen fördern.

Aufgrund des Gesetzes ist es dem Bund möglich, einem von der Krise gefährdeten Finanzunternehmen rasch Unterstützungen zu gewähren - entweder durch direkte Zufuhr von Mitteln oder durch Erleichterung der Mittelzufuhr durch Dritte. Auch kann der Bundesminister für Finanzen zur Sicherung des Finanzwesens gesellschaftsrechtliche Beteiligungen für den Bund erwerben. Als ultima ratio sieht das Gesetz die zwangsweise Übernahme von Eigentumsrechten durch den Bund vor.

Um das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit der Einlagen zu gewährleisten, wird im Bankwesengesetz an Stelle des Einlagensicherungsbetrages von derzeit 20.000,– Euro für natürliche Personen eine unbegrenzte Sicherung von Einlagen vorgesehen. Für juristische Personen bleibt es bei der Einlagensicherung bis maximal Euro 20.000,–.

>> zurück
 
BRANDSTETTER, PRITZ & PARTNER Rechtsanwälte KG       1010 Wien       Herrengasse 5        Österreich        Tel. +43 (01) 533 32 13, 533 74 72       Fax DW -10        law@bppa.at        www.bppa.at