Dass dopende Sportler gesperrt bzw unter bestimmten Umständen auch strafrechtlich
verfolgt werden können, ist bekannt. Unter welchen Voraussetzungen Doping aber auch
für Sportfunktionäre strafbar sein kann bzw sonstige zivil- oder berufsrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist weniger bekannt.
Mag. Georg Brandstetter und Dr. Clemens Grünzweig haben auf Einladung des ASKÖ-Wien
zu diesem Thema, aber auch zu grundsätzlichen Fragen des aktuellen Doping-Rechts
am 25.01.2011 vorgetragen.
