| Rechtsanwalt
Dr. Clemens HEIGENHAUSER
Schwerpunkte der Tätigkeit:
Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Urheber- und Markenschutzrecht;
Internet-, EDV- und Softwarerecht; Strafrecht, insbesondere
Wirtschaftsstrafrecht; Gesellschaftsrecht; Arbeitsrecht
Wissenschaftliche Publikationen:
JBl 2005, 358: Zur amtswegigen Wahrnehmung von Nichtigkeiten
durch den OGH (ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Juristischen Blätter)
JBl 2006, 130: Bekanntgabe des Inhabers einer dynamischen
iIP-Adresse im Strafverfahren, Anmerkung zu OGH 26. 7. 2005,
11 Os 57/05z, 11 Os 58/05x, 11 Os 59/05v
JAP 2004/2005/42: Kein amtswegiges Vorgehen des OGH bei Subsumtionsfehler
(OGH 7. 4. 2004, 13 Os 21/04)
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JAP 2005/2006/35: Verteilung der Zuständigkeiten bei strafrechtlichen Maßnahmen
zwischen Erster und Dritter Säule der EU (EuGH 13. 9. 2005, C-176/03)
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Zur Strafbarkeit der Musik-, Video- und Softwarepiraterie –
Eine Untersuchung einschlägiger Straftatbestände im UrhG,
Markenschutzgesetz und StGB, Neuer Wissenschaftlicher Verlag >> Details als PDF >> zurück |
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